Abstimmungsdetails
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2025, 2026 und 2027,
b) die Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2025, 2026 und 2027,
c) die 6. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung – Abwasserabgabensatzung - der Stadt Bad Lauterberg im Harz
- Beschlusstext:
- Nach Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss und im Verwaltungsausschuss stimmt der Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz der mit der Sitzungsdrucksache „R“ Nr. 94 vorgelegten Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung und der Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentrale öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung für einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum (2025, 2026 und 2027) zu.
Gebührensätze 2025: Schmutzwasserbeseitigung = 3,49 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung = 0,15 €/m²
Gebührensätze 2026: Schmutzwasserbeseitigung = 3,67 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung = 0,14 €/m²
Gebührensätze 2027: Schmutzwasserbeseitigung = 3,90 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung = 0,14 €/m²
Darüber hinaus beschließt der Rat konkret folgende Punkte:
Der dem Rat vorgelegten Kalkulation (Stand: September 2024) wird zugestimmt.
Die Stadt Bad Lauterberg im Harz beabsichtigt auch in Zukunft Gebühren für ihre zentralen Einrichtungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.
Die Stadt Bad Lauterberg im Harz wählt als Gebührenbemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab.
Für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung werden die bebauten und befestigten Grundflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, als Maßstab herangezogen.
Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von 3 Jahren berücksichtigt. Somit liegen der Kalkulation die Finanzplanung der Jahre 2025, 2026 und 2027 zugrunde.
Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 5 Abs. 2 Satz 4 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen.
In der Gebührenkalkulation wurde die kalkulatorische Verzinsung für das Anlagevermögen der Stadt (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 2,63 % berücksichtigt. Für das anteilige Vermögen am Abwasserverband Großraum Bad Lauterberg wurden die anteiligen Fremdkapitalzinsen sowie eine Eigenkapitalverzinsung auf das anteilige Stammkapital (Zinssatz 2,90 %) angesetzt.
Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
Der nicht gebührenfähige Kostenanteil für die Straßenentwässerung, welcher in den laufenden und kalkulatorischen Kosten der Niederschlagswasserkanäle und Regenrückhaltebecken enthalten ist, wird für die laufenden Kosten auf 44 % und für die kalkulatorischen Kosten auf 50 % festgelegt.
Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
Den Prognosen über die zu erwartende Abwassermenge sowie die bebauten und befestigten Flächen der Jahre 2025 - 2027 wird zugestimmt.
Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden die Vorjahresergebnisse wie folgt ausgeglichen:
Kostenüberdeckung 2021 im Jahr 2025 mit 195.642,04 €
Kostenüberdeckung 2022 im Jahr 2026 mit 108.475,41 €
Kostenunterdeckung 2023 im Jahr 2027 mit 6.889,65 €.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung werden die Vorjahresergebnisse wie folgt ausgeglichen:
Kostenüberdeckung 2021 im Jahr 2025 mit 3.026,64 €
Kostenüberdeckung 2022 im Jahr 2026 mit 12.840,96 €
Kostenüberdeckung 2023 im Jahr 2027 mit 9.831,60 €.
Eine Ausfertigung der Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr für die zentralen öffentlichen Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Schmutzwasserbeseitigung für die Jahre 2025, 2026 und 2027 sowie eine Ausfertigung der 6. Nachtragssatzung der Abwasserabgabensatzung sind Bestandteil der Original-Sitzungsniederschrift. - Status:
- Beschluss
Dafür 20
Dagegen 0
Enthalten 0